3G-Regel für Planetariumsveranstaltungen
04. 03. 2022
Regelungen der Corona-Schutzverordnung für Planetariums-Besuche:
Grundlage für unsere Veranstaltungen bilden weiterhin die Bestimmungen der Sächsischen Coronaschutz-Verordnung (Stand vom 1. März 2022).
Damit ist ein Besuch von Veranstaltungen in Sternwarte und Planetarium unter den Voraussetzungen der sogenannten
3G-Regel möglich.
Das heißt konkret: geimpft - getestet - genesen.
Das heißt konkret: geimpft - getestet - genesen.
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